Die neue Strahlenschutzverordnung aus der Sicht der MTRA
- zur technischen Mitwirkung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder
ionisierender Strahlen am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde sind berechtigt:
- Medizinisch-technische Radiologieassistenten / innen nach dem Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz)
- Personen mit einer staatlich geregelten , staatlich anerkannten oder staatlich überwachten abgeschlossenen Ausbildung, wenn die technische Mitwirkung Gegenstand ihrer Ausbildung und Prüfung war
- Personen, die sich in einer die erforderlichen Voraussetzungen zur technischen Mitwirkung vermittelnden beruflichen Ausbildung befinden, wenn sie sich unter ständiger Aufsicht befinden und sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen
- Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung, wenn sie unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Arztes / einer Ärztin mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz tätig sind und sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.
- erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz der Personengruppe unter "d"
- Dauer des Kurses (einschließlich Übungen) mindestens 24 Stunden
- Lehrinhalte:
- Grundlagen des Strahlenschutzes in der Nuklearmedizin
- Physikalische Eigenschaften von Radionukliden
- Biokinetik radioaktiver Stoffe
- Meßmethoden und -geräte
- Biologische Risiken
- Strahlenschutz des Patienten, des Personals und der Umwelt
- Methoden der Qualitätssicherung
- Verhalten bei Stör- und Unfällen
- Rechtsvorschriften, Richtlinien, behördliche Verfahren und Überprüfungen
- Diskussion und Überprüfung der erfolgreichen Teilnahme
- Fachkunde aller zur technischen Mitwirkung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde Berechtigten:
- für medizinisch technische Radiologieassistenten / innen gilt die Fachkunde mit dem Examen als erbracht
- die Fachkunde gilt nur fort, wenn sie mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen aktualisiert wird oder mit Zustimmung der Behörde die Aktualisierung auf andere geeignete Weise nachgewiesen wird
- Dauer des Kurses 8 Stunden
- Inhalte der Fachkunde-Aktualisierung
- neue Strahlenschutzverordnung
- neue Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
- Qualitätssicherung und -kontrolle von nuklearmedizinischen Untersuchungsgeräten
- Qualitätssicherung und -kontrolle im Heisslabor - Radiochemie
- Qualitätssicherung und -kontrolle nukearmedizinischer Untersuchungs- und Therapieverfahren
- Strahlenschutz bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Diagnostik
- Strahlenschutz bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Therapie einschließlich Dosimetrie
- Unterweisungen des Personals und Information des Patienten
- Diskussion und Überprüfung der erfolgreichen Teilnahme
- Übergangsregelungen für die Auffrischung der Fachkunde
- Examen vor 1976 bis zum 01.08.2003
- Examen von 1976 - 1989 bis zum 01.08.2004
- Examen 1990 und später bis zum 01.08.2006
- Übergangsregelungen für den Erwerb der Fachkunde
- vor dem 01.07.2002 tätige Personen bis zum 01.07.2004
- nach dem 01.07.2002 tätige Personen SOFORT
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